
Neu: wichtige Änderungen zum 1.1.2004:
Neue Zuzahlungen bei Arzneimitteln
Was müssen Sie zuzahlen?
Der Gesetzgeber führt zum Januar 2004 eine neue Zuzahlung für Arzneimittel
ein.
Sie zahlen ab 1.1.2004 für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel:
|
- 10
Prozent - mindestens aber 5 Euro - höchstens jedoch 10 Euro - niemals mehr als das Arzneimittel selbst |
Die Apotheke verdient nichts an Ihrer Zuzahlung - sie muss diesen Betrag für Ihre Krankenkasse einkassieren! |
Arznei kostet zwischen 5 und 50 Euro |
Arznei kostet zwischen 50 und 100 Euro | Arznei kostet über 100 Euro |
|
|
Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 Prozent des Arzneimittelpreises | Ihre Eigenbeteiligung beträgt nie mehr als 10 Euro pro Arzneimittel |
| Beispiel: Arzneimittelpreis 30 Euro = Eigenbeteiligung: 5 Euro |
Beispiel: Arzneimittelpreis 67.50 Euro = Eigenbeteiligung: 6.75 Euro |
Beispiel: Arzneimittelpreis 150 Euro = Eigenbeteiligung: 10 Euro |
Wer muss nicht
zuzahlen?
Wer wird von der Zuzahlung befreit?
Wieviel müssen Sie maximal in einem Jahr zuzahlen?
| Sammeln Sie Quittungen für Ihre Zuzahlungen oder fragen Sie uns nach der Kundenkarte der Fortuna Apotheke. | Daher sammeln Sie
Quittungen für Ihre Zuzahlungen oder fragen Sie uns nach der Kundenkarte der Fortuna Apotheke. Mit Hilfe dieser persönlichen Kundenkarte brauchen Sie die Kassenbelege nicht mehr mühsam zu sammeln. Unsere Datenkasse speichert mit Hilfe Ihrer Kundenkarte alle Barkäufe, Zuzahlungen und Rezeptgebühren. Auf Termin drucken wir Ihnen dann Sammelbelege für Ihre Krankenkasse oder das Finanzamt aus. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch. |
[ Startseite | Aktuell | Service | Produkte | Kundenkarte | Über uns | Reformhaus ]